Windkraft ist eine der tragenden Säulen der Energiewende. In Anbetracht der rasant fortschreitenden Klimakrise ist es daher essenziell, die Windkraft, genauso wie auch die Photovoltaik, schnell auszubauen.
Die folgende Karte zeigt für Mainz, welche Gebiete bereits für Windkraft ausgewiesen sind (grün schraffiert), welche sich aktuell in der Diskussion befinden (rot umrandet) und welche Flächen außerdem noch für Windkraft geeignet und möglich wären (braun umrandet). Die rot umrandete Fläche, die sich aktuell in der Diskussion befindet, sollte allerdings zwischenzeitlich bis zur rot gestrichelten Linie verkleinert werden. Diese Diskussion um die Verkleinerung hat uns dazu bewegt, die folgenden Informationen zu recherchieren und hier aufzubereiten. Denn die Fläche für Windkraft ließe sich noch erheblich vergrößern, was wir im Angesicht der Klimakrise anregen möchten. Die Ellipsen zeigen beispielhafte Standorte für mögliche Windräder. Die Größe und Ausrichtung der Ellipse gibt dabei den Windschatten an, also den notwendigen Abstand zwischen benachbarten Windrädern.
- 1 modernes Windrad in Mainz produziert etwa 15 GWh Strom / Jahr
- Es versorgt >10.000 Mainzer:innen mit erneuerbarer Energie
- Die 14 möglichen Windräder (Ellipsen) könnten den aktuellen Strombedarf von ca. 2/3 aller Mainzer:innen decken
- Mainz deckte 2022 nur <5 % des eigenen Strombedarfs mit EE auf eigener Stadtgemarkung
Bei den Diskussionen um die Flächengröße wird auch über Artenschutz argumentiert. Natürlich ist es wichtig, bei den Flächenausweisungen den Artenschutz zu berücksichtigen. In den folgenden Abschnitten finden Sie deshalb weitere Informationen zu den wichtigen Aspekten des Artenschutzes. Auf der möglichen Fläche in Mainz stellt der Artenschutz unserer Einschätzung nach kein Ausschlusskriterium für die Windkraft dar.
Die Flächen beziehen sich auf die Mainzer Stadtgemarkung. Ellipsen sind entlang der üblichen lokalen Windrichtung ausgerichtet.
Um mehr über die einzelnen Themen zu lernen, klappen Sie die nachfolgenden Felder aus oder lesen Sie den Rückblick zu unserer Veranstaltung am 11.08. in Hechtsheim.
Überarbeitung des Raumordnungsplans – Was ist das und warum ist es wichtig?
Um die Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden, soll nach Plan der Bundesregierung der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen. Dies ist auch dringend nötig, wie die klaren Anzeichen der Klimakrise in den letzten Jahren zeigen. Auch hier in Mainz ist die Zahl der heißen Tage merklich angestiegen.
Um diesen Umstieg möglich zu machen, sollen laut dem „Wind-an-Land-Gesetz“ bis 2027 1,4 % der Bundesfläche und bis 2032 2% der Fläche für die Windkraft ausgewiesen werden. Die einzelnen Bundesländer, und die entsprechenden regionalen Behörden, müssen dazu in ihren Bereichen Flächen ausweisen. In Rheinland-Pfalz sind die selbst-gesteckten Ziele: 1,4 % der Fläche bis 2026 und 2,2 % bis 2030.
Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (wozu auch die Stadt Mainz gehört) hat nun ihre diesbezüglichen Vorschläge in einer Offenlage veröffentlicht. Welche Fläche im Raumordnungsplan ausgewiesen wird, ist wichtig, weil Windenergieanlagen in Mainz aktuell nur auf Flächen gebaut werden dürfen, die entweder im Raumordnungsplan oder im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Wenn die Flächen im Raumordnungsplan für Windkraft ausgewiesen sind, dürfen Firmen dort Windenergieanlagen planen. Für jede einzelne Anlage wird dabei noch einmal eine Einzelfallprüfung durchgeführt.
Aktuell gibt es Stimmen, welche die Windvorranggebiete aus der Offenlage des Raumordnungsplans erheblich verringern wollen. Dies wäre ein Rückschlag für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, und damit für den Klimaschutz, in Mainz.
Bis zum 20. August 2024 können noch Stellungnahmen zu der Fläche für das Windvorranggebiet eingereicht werden. Am 26.11.24 stimmen die Mitglieder der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe dann voraussichtlich final über die Fläche ab.
Die mögliche Fläche für Windkraft
Die Potenzialfläche für Windkraft wurde bestimmt, indem die gesetzlichen Abstandsregeln, z. B. zu Gebäuden und Erdbebenmessstationen, sowie die Landesvorgaben zum Natur- & Artenschutz berücksichtigt wurden. Eine detaillierte Auflistung aller Restriktionen, mit entsprechenden Karten, gibt es in den Unterlagen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe.
Die folgende Abbildung (links) zeigt die Fläche, die übrig bleibt, nachdem alle Gebiete ausgeschlossen wurden, die wegen Abstandsregeln zu Gebäuden oder harten Natur- und Artenschutzkriterien nicht für die Windkraft zur Verfügung stehen.
Zusätzlich zu diesen Ausschlusskriterien muss noch die Erdbebenmessstation berücksichtigt werden. Der Ausschlussbereich von 3 km reicht von Süd-Westen aus bis zu dem hellgrün eingezeichneten Strich.
Links: Konfliktüberlagerung laut Dokumenten aus der Offenlage des Raumordnungsplans Teilfortschreibung Windenergie. Der Farbcode gibt die Anzahl potentieller Konflikte an: Grün (0): unbedenklich, hellgelb (1, Grünzäsur), mittelgelb (2, zusätzlich Wasserschutzgebiet III), orange (3, zusätzlich Landschaftsschutzgebiet). Rechts: Übertragene Potenzialfläche auf Mainzer Gemarkung mit Beschriftungen, welche Flächen bereits ausgewiesen und welche diskutiert sind.
Neben den harten Ausschlusskriterien, gibt es auch noch weiche Kriterien, die Windkraft nicht pauschal ausschließen, aber auch berücksichtigt werden sollten, z. B. durch Ausgleichsmaßnahmen. Die Farbgebung der Karte markiert, wie viele dieser Konflikte vorhanden sind.
Insgesamt ergibt sich so die rechts abgebildete Potentialfläche für Windkraft, mit Platz für bis zu 15 weiteren Windrädern.
Die Fläche, die aktuell für den Raumordnungsplan diskutiert wird, ist die rot umrandete. Im Februar wurde bei der Sitzung allerdings darüber abgestimmt, ob stattdessen eine noch kleinere Fläche, nur bis zur gestichelten Linie ausgewiesen werden soll (siehe auch die lila schraffierte Fläche im Bild unten, entnommen aus den Dokumenten zur Sitzung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe am 27.02.).
Die Verkleinerung wurde mit folgenden 3 Gründen begründet:
- Verkleinerung wegen Vogelzuggutachtens der Stadt Mainz
- Grundwasserschutz (WSG-Schutzzone III im Verfahren)
- Erdbebenmessstation (5 km-Radius)
Da das Vogelzuggutachten zu der Sitzung allerdings nicht vorlag und die anderen beiden Gründe keine Ausschlusskriterien für die Fläche darstellen (Erklärung in den folgenden Unterkapiteln), wurde abgestimmt die gesamte, im linken Bild rot umrandete Fläche, in die Offenlage zu geben. Zu dieser Fläche kann jetzt von Verbänden, Unternehmen, Privatpersonen und der Verwaltung Stellung bezogen werden. Am 26.11. wird voraussichtlich final über die Flächengröße abgestimmt. Auf Grund des beschleunigten Klimawandels und der angestrebten Energieunabhängigkeit ist uns wichtig, dass die aktuelle Flächengröße zumindest beibehalten wird. Idealer Weise sollte sie vergrößert werden.
Windkraft und Artenschutz
Selbstverständlich muss bei der Ausweisung von Flächen für die Windkraft auch auf den Artenschutz geachtet werden. Um bei der aktuell laufenden Rheinland-Pfalz-weiten Ausweisung von Windvorranggebieten dafür zu sorgen, dass es möglichst wenig Konflikte mit dem Artenschutz gibt, wurde vom Landesamt für Umwelt der Fachbeitrag Artenschutz erstellt. Er stellt dar, welche Flächen in Rheinland-Pfalz besonders kritisch für den Artenschutz sind.
Laut des Fachbeitrags Artenschutz sind die Flächen in Mainz im landesweiten Vergleich bei den untersuchten Kriterien (orientiert an Habitatmodellen und Schwerpunkträumen / Dichtezentren als populationsbezogene Ansätze) unkritisch.
Zusätzlich zum Fachbeitrag Artenschutz gibt es für Mainz ein aktuelles Vogelzuggutachten, dass die mögliche Fläche zwischen Ebersheim und Hechtsheim untersucht.
Um einen Eindruck zu haben, wie sich die Situation in den letzten Jahren verändert hat, haben wir außerdem das vorangegangene Vogelzuggutachten aus dem Jahr 2011 betrachtet.
Untersucht wurden in den Vogelzuggutachten der Vogelzug, Vogelrast und Vogelbrut. Vogelzug gilt allerdings nicht mehr als Ausschlusskriterium für Windkraft. Bei der Vogelrast liegen die Werte in Mainz unterhalb der Grenzwerte, die eine Fläche als überregional bedeutsames Rastgebiet einstufen. Vogelbrut von windkraftsensiblen Arten konnte nicht festgestellt werden. Die Details finden sich in den folgenden Unterkapiteln.
Die aktuelle Einschätzung aus den Unterlagen der Offenlage (Überarbeitete Potentialstudie vom Mai 2024) ist: „Keine pauschal geschützten Biotope ersichtlich. Schwerpunkträume zum Schutz windenergiesensibler Arten sind von der Planung nicht betroffen. Aussagen zu weiteren möglichen Betroffenheiten von Artenschutzbelangen in Bearbeitung (vgl. Kap. 3.3.2)“
Vogelzug
Vogelzug ist kein Grund zur Verkleinerung, denn:
- Lokaler Zugkorridor liegt erst ab etwa 800 Individuen/h vor.
Aktuelles & 2011er Gutachten der Stadt zeigen:
Werte >800 nur an drei (2009: einem) Tagen beobachtet, im Mittel deutlich darunter - LfU Beschluss: Vogelzug ist generell bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Bereich der Raumplanung nicht zu beachten.
Vogelrast
Lokale Verteilung rastender und nahrungssuchender Schlüsselarten
Definition der wertvollen Rastflächen auf Basis dieser Schlüsselarten, laut aktuellem Vogelzuggutachten
(Kriterien für Auswahl der Arten und der Rastflächengrenze nicht genau angegeben)
Nach Tabelle 23 im aktuellen Vogelzuggutachten sind nur Rotmilan und Kiebitz klar empfindlich gegen WEA beim Rasten. Deshalb werden im folgenden die Ergebnisse nur zu diesen beiden Arten dargestellt:
Vogelrast Rotmilan:
Kernaussagen aus dem aktuellen Vogelzuggutachten:
“Bei jetzt aktuell 286 Einzelbeobachtungen kann von einer Größe der Durchzugspopulation von 1000–2000 Rotmilanen ausgegangen werden. Das entspricht 1,4 bis 3,3 % der Weltpopulation.“
Anmerkung: nur 30 waren rastend.
„Laut einer aktuellen Zusammenstellung des Landesamts für Umwelt Brandenburg bzw. Staatliche Vogelschutzwarte (2019) besteht für den Rotmilan ein hohes Schlagrisiko insbesondere für Alt- und Brutvögel (83 % aller Funde),…“
Aber auch:
„Auf den Erhaltungszustand der (deutschen) Brutpopulationen vom Rotmilan hat der Betrieb von WEA z. Z. noch einen sehr geringen Einfluss. Als Kompensation für die Gefährdung durch neu errichtete WEA in Zug- und Rastflächen könnten Maßnahmen zur Verringerung von Vogelschlag am Schienen- und Straßenverkehr und Stromleitungen als Kompensation erfolgen.“
Dichtezentren des Rotmilans in RLP:
Vogelrast Kiebitz:
Kernaussagen aus dem aktuellen Vogelzuggutachten:
„Im Gegensatz zum insgesamt stabilen Erhaltungszustand der Rotmilanpopulationen ist der Populationstrend beim Kiebitz weiterhin negativ (BirdLife 2022)“
Anmerkung: Hier in Mainz wurde ein Rückgang um 18 % von 2009/10 nach 2020/21 beobachtet.
„Allerdings ist die europäische Gesamtpopulation mit rund 2 Mio. Brutpaaren überaus groß (BirdLife International 2022), also kein Vergleich mit den demographischen Verhältnissen beim seltenen Rotmilan.“
Anmerkung: Auffällig ist, dass das Rastgebiet (blau umkreist) weitgehend außerhalb der in rot definierten Rastflächen, sowie der diskutierten Potenzialfläche für die Windkraft liegt.
Zusammenfassung:
- In der Vorstufe wurden keine ausgewiesene Brut- und Rastbereiche („Schwerpunktgebiete“) für gefährdete und windkraftsensitive Vögel in diesem Gebiet benannt:
- ==> Situation in untersuchtem Gebiet ist offenbar unterhalb der relevanten Schwellenwerte
- ==> Der betrachtete Bereich dient nicht als überregional bedeutsames Rastgebiet für Vögel und/oder für geschützte und/oder windkraftsensible Arten
- Klare bundesweit einheitliche Kriterien für die Feststellung, ob die Dichte/Anzahl an Individuen der verschiedenen Arten als groß genug für den Ausschluss der WEA betrachtet werden kann, gibt es unseres Wissens nach nicht
- ==> Ermessensspielraum
Feldhamster
Zwischen Ebersheim und Hechtsheim befindet sich eine überregional bedeutsame Feldhamsterpopulation in Rheinland-Pfalz, die auf jeden Fall geschützt werden muss. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz hat eine Übersichtskarte erstellt, und in diese Orte eingezeichnet, an denen 2021 Feldhamsterbauten gefunden wurden (verlinktes Dokument, S. 17, Punkte in 3 rosa bis lila-Farben).
Links: Abbildung entnommen aus dem Feldhamster-Schutzkonzept der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. Rechts: Modifizierte Karte mit Überlagerung der Potenzialfläche für Windkraft.
Aus den beiden Abbildungen ergeben sich folgende Erkenntnisse und Schlussfolgerungen:
- Hamsterbauten in zwei voneinander getrennten Regionen
- Im nördlicher Teil lagen deutlich weniger Bauten als im südlichen Teil
- Kaum Überlappung mit Windvorranggebiet aus der Offenlage des Regionalen Raumordnungsplans von Mai 2024
- Störung in Bauphase der Windenergieanlagen zu berücksichtigen
Während Betrieb: bisher kein Nachweis auf Störung
Studien zum Einfluss von Windkraftanlagen auf Feldhamster:
- Umfassende Metastudie fand keine Vermeidungstendenzen
- Zählung von Hamstern im Umfeld von Windrädern zeigt keine Abstandsabhängigkeit
Zusammenfassung:
- Im Betrieb gibt es kein Anzeichen für einen negativen Effekt von Windkraftanlagen auf Hamsterpopulationen
- Die Störungen der Hamsterpopulation beim Bau von Windenergieanlagen (z. B. Vibrationen) sind zu berücksichtigen
Anmerkung: Für den Schutz der Hamsterpopulation ist vor allem eine langfristige Verbesserung der Lebensräume essenziell. Hierzu ist Geld notwendig, welches im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden könnte.
Grafik aus der Studie von Łopucki und Perzanowski in der Fachzeitschrift Ecological Indicators (2018).
Grundwasserschutz (WSG-Schutzzone III im Verfahren)
WSG-Schutzzone III ist kein Grund zur Verkleinerung, weil
- WSG-Schutzzone III die am wenigsten kritische WSG-Schutzzone (nach I und II) ist. Die Anforderung ist: keine Verunreinigungen des Grundwassers
- das Risiko von Öl-Leckagen von Windenergieanlagen (WEA) mit Getriebe durch WEA ohne Getriebeantrieb (bspw. ENERCON) vollständig vermieden wird.
- der Einbau getriebeloser WEA in diesem Gebiet bereits bei allen bestehenden WEA eingesetzt wurde und ebenfalls kosteneffizient ist.
- So auch gesehen in neuer Fassung der Offenlegung:
„Konflikte mit dem Grundwasserschutz (WSG Zone III) sind voraussichtlich planerisch lösbar“
Erdbebenmessstation (3 vs. 5 km-Radius)
Erdbebenmessstation ist kein Grund zur Verkleinerung der Fläche, weil:
- Erdbebenmessstation BODE ist seit dem 30.03.2016 in Betrieb. Seither sind keine relevanten Änderungen aufgetreten.
- Gemäß Landesamt für Geologie und Bergbau
- Normalfall 3 km Ausschlussbereich (mündliche Auskunft des Landesamts für Geologie und Bergbau RLP)
- Einzelfallprüfung 3–5 km ist nur für Spezialfälle wie Staudämme anzuwenden
So kannst Du einen Beitrag leisten
Hallo!
Schön, dass du aktiv werden möchtest. Hier sind ein paar Ideen, wie du das Thema Windkraft in Mainz unterstützen kannst:
- Schreibe einen Leserbrief bei regionalen Zeitungen zu einem Artikel über Windkraft oder Erneuerbare Energie (bei AZ: max. 1800 Zeichen = das ist gar nicht so viel). Berichtet haben z. B. schon die Mainzer Allgemeine Zeitung und der Merkurist. Weiter unten findest du eine Zusammenstellung der Fakten, die du in deinem Leserbrief aufgreifen kannst.
- Schreibe einen Brief / eine E-Mail an lokale Politiker:innen und (ab September 2024 neugewählte) Vertreterinnen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und bitte um den Erhalt der in der Offenlage befindlichen bzw. einer Ausweitung der Windvorrangfläche auf Mainzer Stadtgemarkung. Kontakt-Daten der Entscheidungsträger:innen findest Du unten.
- Komm zu unserer Veranstaltung und bring deine Freund:innen mit.
- Folge uns auf Social Media und like unsere Beiträge: @s4f_mz_wi (Insta), @s4f_mainz (X oder Mastodon)
- Verlinke diese Seite auf Social Media gerne mit dem Hashtag #KliMAINZukunft
Einen kleinen Impuls kann dir auch unsere Rede beim letzten Klimastreik geben.
Bei Fragen kannst du dich natürlich jederzeit bei uns melden: schreib uns einfach eine ">E-Mail oder schau auf Instagram, Mastodon oder X vorbei.
Hier noch eine Zusammenstellung einiger Fakten, die du detailliert auch oben finden kannst:
- Rheinland-Pfalz ist durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der Landesfläche als Windenergiegebebiete auszuweisen (1,4% bis 2027, 2,2% bis 2032)
- In Mainz wird nur ein verschwindend geringer Teil des Strombedarfes durch Erneuerbaren Energien auf Gemarkungsfläche gedeckt (<5% in 2022)
- Zwischen Mainz-Ebersheim und Mainz-Hechtsheim gibt es eine Potenzialfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen, auf der 15 Windenergieanlagen errichtet werden könnten (wenn man die gleichen formalen Kriterien anwendet wie auf die aktuell vorgeschlagene Fläche)
- Eine moderne Windenergieanlange produziert 15 GWh Strom/Jahr, 15 Windenergieanlagen könnten also mehr als 2/3 des Strombedarfes aller Mainzer*innen abdecken (bei einem Jahres-Strom-Verbrauch von 1.500 kWh/Person)
- Diese Potenzialfläche ist in der aktuellen Offenlage kleiner geplant als nach den Ausschlusskriterien möglich wäre (Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe)
- Die Fortschreibung des Raumordnungsplans (ROP) der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, bei der das Windvorranggebiet final als solches festgelegt werden soll, liegt momentan in der Offenlage, darf also kommentiert, diskutiert und kritisiert werden
- 2022 hat der Stadtrat zur „Fortschreibung Masterplan 100 % Klimaschutz“ beschlossen, dass Mainz weiterhin eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 anstrebt. Das gelingt nur mit der vollständigen Ausschöpfung konkreter Maßnahmen.
- Der Ausbau der Windenergie in Mainz leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende (erst recht im Winter) und bringt uns unserem Ziel, einer Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, erheblich näher.
Kontakt-Daten:
- Dezernent:innen der Stadt Mainz: Schreib sie gerne alle an, da Klimaschutz alle Sektoren betrifft.
Schreib gerne auch dazu, dass die Dezernent*innen die Mail/ den Brief an die betroffenen Ämter weiterleiten sollen. - Fraktionen des Mainzer Stadtrats: Schreib sie gerne alle an, da Klimaschutz keine Parteifarbe hat und alle betrifft.
- Mitgliederliste der Mainzer Vertreter:innen im Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie (wird im September bekannt gegeben)
- Die Mitgliederliste der Mainzer Vertreter:innen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (wird im September aktualisiert)
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