Hintergründe zu Windvorranggebieten in Mainz

Windkraft ist eine der tragenden Säulen der Energiewende. In Anbetracht der rasant fortschreitenden Klimakrise ist es daher essenziell, die Windkraft, genauso wie auch die Photovoltaik, schnell auszubauen.

Die folgende Karte zeigt für Mainz, welche Gebiete bereits für Windkraft ausgewiesen sind (grün schraffiert), welche sich aktuell in der Diskussion befinden (rot umrandet) und welche Flächen außerdem noch für Windkraft geeignet und möglich wären (braun umrandet). Die rot umrandete Fläche, die sich aktuell in der Diskussion befindet, sollte allerdings zwischenzeitlich bis zur rot gestrichelten Linie verkleinert werden. Diese Diskussion um die Verkleinerung hat uns dazu bewegt, die folgenden Informationen zu recherchieren und hier aufzubereiten. Denn die Fläche für Windkraft ließe sich noch erheblich vergrößern, was wir im Angesicht der Klimakrise anregen möchten. Die Ellipsen zeigen beispielhafte Standorte für mögliche Windräder. Die Größe und Ausrichtung der Ellipse gibt dabei den Windschatten an, also den notwendigen Abstand zwischen benachbarten Windrädern.

Bei den Diskussionen um die Flächengröße wird auch über Artenschutz argumentiert. Natürlich ist es wichtig, bei den Flächenausweisungen den Artenschutz zu berücksichtigen. In den folgenden Abschnitten finden Sie deshalb weitere Informationen zu den wichtigen Aspekten des Artenschutzes. Auf der möglichen Fläche in Mainz stellt der Artenschutz unserer Einschätzung nach kein Ausschlusskriterium für die Windkraft dar.

Die Flächen beziehen sich auf die Mainzer Stadtgemarkung. Ellipsen sind entlang der üblichen lokalen Windrichtung ausgerichtet.

Um mehr über die einzelnen Themen zu lernen, klappen Sie die nachfolgenden Felder aus oder lesen Sie den Rückblick zu unserer Veranstaltung am 11.08. in Hechtsheim.

Überarbeitung des Raumordnungsplans – Was ist das und warum ist es wichtig?

Die mögliche Fläche für Windkraft

Windkraft und Artenschutz

Vogelzug

Vogelrast

Feldhamster

Grundwasserschutz (WSG-Schutzzone III im Verfahren)

Erdbebenmessstation (3 vs. 5 km-Radius)

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