Einwendung gegen das Vorhaben „Gasmotorenkraftwerk (Kraftwerk 6) auf der Gemarkung Mainz“

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben wir fristgerecht Einwendungen gegen das oben genannte Vorhaben gem. § 10 Abs. 3 Satz 8 BImSchG.

Begründung:

Mit großer Sorge haben wir gelesen, dass die Kraftwerke Mainz/Wiesbaden ein neues Gaskraftwerk auf Mainzer Gemarkung beantragt haben. In Europa liegt inzwischen die Erwärmung bei 2,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter.