Einwendung gegen das Vorhaben „Gasmotorenkraftwerk (Kraftwerk 6) auf der Gemarkung Mainz“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erheben wir fristgerecht Einwendungen gegen das oben genannte Vorhaben gem. § 10 Abs. 3 Satz 8 BImSchG.
Begründung:
Mit großer Sorge haben wir gelesen, dass die Kraftwerke Mainz/Wiesbaden ein neues Gaskraftwerk auf Mainzer Gemarkung beantragt haben. In Europa liegt inzwischen die Erwärmung bei 2,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter.